- Vereinsbesteuerung
- Ver|einsbesteuerung,die steuerliche Behandlung von Vereinen. Rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine unterliegen grundsätzlich der Körperschaft-, Vermögen-, Erbschaft- und - soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten - der Gewerbesteuer. Vereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind von diesen Steuern befreit; außerdem sind Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit in derartigen Vereinen bis zur Höhe von 2 400 DM jährlich einkommensteuerfrei (§ 3 Nummer 26 EStG).H. Reuber: Die Besteuerung der Vereine, Losebl. (1992 ff.);H. Schleder: Steuerrecht der Vereine (41997).
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Ver|eins|be|steu|e|rung, die: Besteuerung von Vereinen.
Universal-Lexikon. 2012.