Vereinsbesteuerung

Vereinsbesteuerung
Ver|einsbesteuerung,
 
die steuerliche Behandlung von Vereinen. Rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine unterliegen grundsätzlich der Körperschaft-, Vermögen-, Erbschaft- und - soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten - der Gewerbesteuer. Vereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind von diesen Steuern befreit; außerdem sind Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit in derartigen Vereinen bis zur Höhe von 2 400 DM jährlich einkommensteuerfrei (§ 3 Nummer 26 EStG).
 
 
H. Reuber: Die Besteuerung der Vereine, Losebl. (1992 ff.);
 O. Sauer u. F. Luger: Vereine u. Steuern (41997);
 H. Schleder: Steuerrecht der Vereine (41997).

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Ver|eins|be|steu|e|rung, die: Besteuerung von Vereinen.

Universal-Lexikon. 2012.

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